Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hypnosecoach – Gabriele Zirnbauer

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen zwischen Gabriele Zirnbauer, Loiperding 9, 84428 Buchbach (Firmensitz), Im Dionysihof 2, 84137 Vilsbiburg (Praxis) nachfolgend „Hypnosecoach“ genannt und dem Klienten (Verbraucher).

1.2 Für Coaching und Seminare gelten die gleichen Geschäftsbedingungen.

§ 2 Vertragsschluss

2.1 Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Anfragen über unser Website hypnose-zirnbauer.de, per Email kontakt@hypnose-zirnbauer.de und werden Bestandteil bei allen Vergütungs-vereinbarungen.

2.2 Die Präsentation der Dienstleistung in unserem Portal stellt kein rechtlich bindendes Vertragsangebot dar. Mit der Anfrage der gewünschten Dienstleistung, gibt der Klient ein für ihn vorläufiges Angebot auf den Abschluss eines Vertragsverhältnisses ab.

2.3 Durch Bestätigung und Terminvereinbarung kommt ein Vertragsverhältnis zustande. Einzelheiten über die vereinbarte Dienstleistung ergeben sich aus der Vergütungsverein-barung.

2.4 Die Vereinbarung einer Hypnosesitzung für Dritte ist ausgeschlossen.

§ 3 Leistungsumfang, Leistungserbringung

3.1 Geschuldet ist das ernsthafte Bemühen des Hypnosecoachs, dem Klienten zu helfen in einen hypnotischen Zustand zu gelangen. Der Erfolg wird nicht versprochen und kann nicht gewährleistet werden. Der Erfolg wird nicht Teil der Vertragsbeziehung.

3.2 Der Leistungsort ist Sitz (Praxis in Buchbach) des Hypnosecoachs. Es kann Abweichendes vereinbart werden. Gegebenenfalls werden Reisekosten in Rechnung gestellt.

3.3 Die Leistung beläuft sich auf eine Hypnosesitzung, soweit nichts Abweichendes vereinbart wird. Der Tag und die Dauer (Termin der Hypnosesitzung) wird vorab vereinbart. Eine Verlängerung oder Verlegung der Sitzung, aufgrund einer Verspätung des Klienten oder der Nichtwahrnehmung des Termins ist grundsätzlich nicht möglich.

3.4 Die zur Anwendung kommenden Techniken stellen ausdrücklich keinen Unterfall einer Psychotherapie oder Ähnliches dar. Eine Verletzung des Körpers, Lebens oder der Gesundheit, durch die vom Hypnosecoach angewendeten Techniken ist bei dem Klienten nicht möglich. Ein Haftungsausschluss erwächst ausdrücklich nicht.

3.5 Klienten die im Sinne der ICD-10 oder ICD-11 psychisch erkrankt sind werden nicht angenommen. Meine Dienstleistung stellt lediglich ein Coaching da.

§ 4 Vergütung, Fälligkeit

4.1 Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus der Vergütungsvereinbarung.

4.2 Die Bezahlung kann in Bar oder per Überweisung erfolgen. Bei Barzahlung wird die Vergütung vor dem Beginn der Hypnosesitzung fällig. Bei Zahlung per Überweisung ist der Rechnungsbetrag bereits vor der Sitzung zu leisten.

4.3 Sollten mehrere Sitzungen vereinbart werden, wird der jeweilige Rechnungsbetrag vor der folgenden Sitzung fällig.

4.4 Die Nichtwahrnehmung des Termins einer Sitzung stellt einen einseitigen Vertragsbruch dar, der Rechnungsbetrag wird in voller Höhe fällig.

4.5 Der Rechnungsbetrag wird nicht fällig, sofern der Klient bis spätestens 7 Tage vor Termin der Hypnosesitzung diese absagt oder verlegt. Im Anschluss ist nur ein verlegen innerhalb von 8 Wochen möglich. Die Kosten fallen trotzdem zum Zeitpunkt des ersten Termins an.

4.6 Im Falle eines Ausfalls der Sitzung, durch einen vom Hypnosecoach nachweislich zu vertretendem Grund, werden keine Kosten in Rechnung gestellt.

4.8 Gutscheine sind 2 Jahre nach Ausstellungsdatum gültig und verfallen danach.

§ 5 Haftung

5.1 Die Haftung des Hypnosecoachs ist im Falle leicht fahrlässiger Verletzung seiner vertraglichen Pflichten auf den gezahlten Rechnungsbetrag begrenzt.

5.2 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer zumindest fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die auf einer zumindest grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, bleibt bestehen.

§ 6 Mitwirkung des Klienten

6.1 Der Klient ist ausdrücklich verpflichtet dem Hypnosecoach vor der Terminvereinbarung mitzuteilen, ob körperliche oder geistige Erkrankungen vorliegen oder in der Vergangenheit geistige Erkrankungen vorgelegen haben.

6.2 Die Wahrscheinlichkeit eines Hypnoseerfolges wird erhöht, soweit der Klient den Anweisungen des Hypnosecoachs Folge leistet.

§ 7 Sitzungsabbruch, Ablehnung

7.1 Der Hypnosecoach ist berechtigt eine laufende Sitzung abzubrechen, sofern er Kenntnis erlangt, dass der Klient eine nach Ziffer 6.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehende Pflicht verletzt hat.

7.2 Ferner ist der Hypnosecoach berechtigt, nach subjektiven Erwägungen eine Anfrage abzulehnen oder eine Sitzung abzubrechen, sofern für eine der Vertragsparteien ein berechtigtes Interesse an dem Abbruch besteht. Ein berechtigtes Interesse kann das nichtbestehen eines notwendigen Vertrauensverhältnisses darstellen.

§ 8 Datenschutz

8.1 Der Klient wünscht eine oder mehrere Sitzung(-en), mit einer im Vorfeld bestimmten Personenanzahl, durch den Hypnosecoach. Zu deren Umsetzung, insbesondere Vorbereitung und Kontaktaufnahme, soll der Hypnosecoach, bzw. seine Angestellten, alle in Betracht kommenden Daten des/der Klient(-en) erhalten und speichern dürfen. Hypnosecoach im Sinne dieser Bestimmung ist Gabriele Zirnbauer, Loiperding 9, 84428 Buchbach (Firmensitz), Im Dionysihof 2, 84137 Vilsbiburg (Praxisadresse).

8.2 Der Klient willigt mit der Anfrage ausdrücklich ein, dass alle personenbezogenen Daten, wie auch gegebenenfalls Gesundheitsdaten, im Rahmen der gesetzlichen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) von dem Hypnosecoach gespeichert und zum Zwecke der Verwaltung und Durchführung vom Hypnosecoach persönlich und seinen Angestellten verarbeitet werden dürfen.

8.3 Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen der Vergütungsvereinbarung.

8.4 Die Klientendaten werden nach der letzten Hypnose-Sitzung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gelöscht.

8.5 Eine Weitergabe der Klientendaten an Dritte findet nicht statt.

8.6 Die Klientendaten werden auf einem externen, verschlüsselten Speichergerät abgelegt und sind für unberechtigte Dritte nicht einsehbar. Eine Speicherung auf Onlineservern oder auf Plattformen von Drittanbietern findet nicht statt.

8.7 Der Klient hat jederzeit das Recht sich über den Ort und den Umfang der gespeicherten Daten zu informieren, weiterhin wird der Klient auf seine Rechte auf Löschung, Sperrung und Änderung seiner Daten informiert.

§ 9 Dokumentation

9.1 Der Hypnosecoach dokumentiert die einzelnen Sitzungen in einer Handakte. Zweck dieser ist es sicherzustellen, dass keine Rechte oder Rechtsgüter des Klienten und Hypnosecoachs verletzt, beeinträchtigt oder in sonstiger Weise angegriffen wird. Weiterhin werden diese Dokumentationen bei Bedarf als Beweismittel der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung vorgelegt.

9.2 Die Dokumentation ist für den Klienten jederzeit Einsehbar und kann auf Wunsch des Klienten abgebrochen oder es kann auf diese im Vorfeld verzichtet werden.

§ 10 Schlussbestimmungen

10.1 Es kommt ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung.

10.2 Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder eine künftige in ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine Regelung gelten, die der wirksamen oder undurchführbaren Bestimmung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise im Rahmen des rechtlich Zulässigen am besten entspricht oder im Fall der Lücke, die berücksichtigt, was die Vertragsparteien nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem Vertrage vorgeschriebenen Maße der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; es soll dann ein dem gewollten möglichst nahekommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten.

10.3 Als Gerichtsstand, soweit zulässig, wird Mühldorf am Inn vereinbart.